PPWR-konforme Masterbatches und Farbmasterbatches für Kunststoffverpackungen
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verändert die Spielregeln für die Kunststoffindustrie. Ab 2026 gelten verbindliche Vorgaben für Design, Inhaltsstoffe und Recyclingfähigkeit. Granula® unterstützt Hersteller und Inverkehrsetzer dabei, diese Anforderungen sicher, dokumentiert und effizient umzusetzen.
Die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR / EU 2025/40) schafft erstmals ein einheitliches Regelwerk für alle Verpackungen im europäischen Binnenmarkt. Die Ziele sind ambitioniert: Weniger Abfall, eine echte Kreislaufwirtschaft und das Verbot schädlicher Substanzen.Für Verarbeiter bedeutet dies: Die Anforderungen an Kunststoffe, Additive und Farbsysteme steigen massiv. Granula® hilft Ihnen, Rechtskonformität herzustellen und gleichzeitig leistungsstarke Verpackungslösungen zu realisieren.
Inhalt dieses Artikels
1. Überblick: Was die PPWR für die Kunststoffindustrie bedeutet
2. Stoffverbote: PFAS-Grenzwerte und Schwermetalle
3. Design for Recycling: Warum NIR-Detektierbarkeit Pflicht wird
4. Rezyklat-Einsatz (PCR): Lösungen für stabile Prozesse
5. Zeitplan: Wichtige Fristen bis 2030
6. Compliance: So sichern Sie sich rechtlich ab
7. FAQ: Häufige Fragen zur PPWR
1. Überblick: Was die PPWR fordert
Die PPWR regelt den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung. Sie greift tief in werkstofftechnische Aspekte ein. Die Auswahl der Polymermatrix, die Compoundierung und vor allem die Additivierung entscheiden künftig darüber, ob eine Verpackung überhaupt noch verkehrsfähig ist. Inverkehrsetzer tragen die volle Verantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility).
2. Stoffverbote: PFAS und Schwermetalle
Ein Kernstück der Verordnung ist die chemische Sicherheit.
PFAS-Beschränkung: Ab dem 12. August 2026 gelten für Lebensmittelverpackungen harte, verbindliche Grenzwerte gemäss Artikel 5 der PPWR:
- 25 ppb für einzelne PFAS-Substanzen
- 250 ppb für die Summe der gemessenen PFAS
- 50 ppm für PFAS insgesamt (einschliesslich polymerer PFAS)
- Schwermetalle: Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom(VI) werden streng limitiert.
Die Granula®-Lösung: Wir produzieren nicht nur vollständig PFAS-freie Masterbatches und Compounds, wir liefern Ihnen Nachweise. Anders als viele Marktteilnehmer bieten wir auf Wunsch gemessene Werte und Analysenzertifikate an. So können Sie belegen, dass keine fluorierten Prozesshilfsmittel oder Additive in Ihre Kette gelangt sind, und machen Ihre Dokumentation absolut prüfungssicher.
3. Design for Recycling & NIR-Detektierbarkeit
Verpackungen müssen künftig so gestaltet sein, dass sie sortierbar und hochwertig recycelbar sind.
- Das Problem: Herkömmliche Russschwarz-Pigmente (Carbon Black) absorbieren Infrarotlicht. In Sortieranlagen werden schwarze Verpackungen daher oft nicht erkannt und landen in der Verbrennung statt im Recyclingstrom.
- Die Lösung: Granula® bietet NIR-detektierbare Farben und Masterbatches. Diese dunklen Pigmentierungen werden von NIR-Scannern (Near Infrared) erkannt, korrekt sortiert und erfüllen so die Design-for-Recycling-Kriterien der PPWR.
4. Rezyklat-Einsatz: Prozesssicherheit bei PCR
Die PPWR schreibt steigende Quoten für den Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) vor (z. B. 35 % für diverse Verpackungen ab 2030). PCR-Material schwankt jedoch oft in Viskosität (MFI), Farbe und Geruch.
- Unsere Unterstützung für Verarbeiter: Wir entwickeln Masterbatches, die speziell auf PCR-Matrizes abgestimmt sind.
- Dispersions-Optimierung: Für eine homogene Verteilung im Rezyklat.
- Farbkorrektur: Ausgleich von Vergilbung oder Grauschleier des Rezyklats.
- Prozess-Stabilisatoren: Damit der Schmelzindex konstant bleibt und die Produktion effizient läuft.
5. Zeitplan: Die wichtigsten Fristen
- 11. Februar 2025: Inkrafttreten der Verordnung.
- 12. August 2026: Volle Gültigkeit der Stoffbeschränkungen (PFAS) und Design-Vorgaben.
- 01. Januar 2030: Verbindliche Mindestrezyklatanteile greifen (z. B. 30–35 %).
- Ab 2040: Erhöhung der Rezyklatquoten auf bis zu 65 % (z. B. bei Einweg-Flaschen).
6. Compliance & Dokumentation
Inverkehrsetzer müssen eine lückenlose Dokumentation führen, um Bussgelder oder Verkaufsverbote zu vermeiden. Granula® liefert Ihnen die nötigen Bausteine für Ihre Konformitätserklärung:
- Material-Sicherheitsdatenblätter (MSDB)
- Bestätigte Nachweise über PFAS-freie Rezepturen
- Technische Spezifikationen zur Recyclingfähigkeit
7. FAQ zur PPWR und Masterbatches
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Umsetzung.
Ab wann gelten die PFAS-Grenzwerte der PPWR? Die Beschränkungen treten ab dem 12. August 2026 voll in Kraft. Ab diesem Datum gelten strenge Grenzwerte, insbesondere für Lebensmittelverpackungen (z. B. 25 ppb für einzelne PFAS). Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Masterbatches und Additive diese Grenzwerte nicht überschreiten. Granula® bietet bereits heute vollständig PFAS-freie Formulierungen an.
Darf ich weiterhin schwarze Kunststoffe (Carbon Black) verwenden? Herkömmliches Russschwarz (Carbon Black) absorbiert Infrarotlicht und macht Verpackungen für Sortieranlagen oft unsichtbar. Gemäss den "Design for Recycling"-Vorgaben der PPWR müssen Verpackungen sortierbar sein. Die Lösung sind NIR-detektierbare Farbmittel, die von Sortieranlagen erkannt werden. Wir empfehlen die Umstellung auf NIR-fähige Masterbatches, um die Recyclingfähigkeit zu garantieren.
Wie hoch muss der Rezyklatanteil (PCR) in Verpackungen sein? Ab dem 1. Januar 2030 gelten verbindliche Mindestquoten für den Post-Consumer-Rezyklat-Anteil (PCR). Diese variieren je nach Verpackungstyp: 30 % für Einweg-Kunststoffflaschen und kontaktsensitive Kunststoffe (wie PET), sowie 35 % für sonstige Kunststoffverpackungen. Ab 2040 steigen diese Quoten weiter an (bis zu 65 %).
Wer haftet bei Verstössen gegen die PPWR? Verantwortlich ist primär der "Inverkehrsetzer" der Verpackung. Das können Markenhersteller, Abfüller oder Importeure sein. Sie müssen durch Konformitätserklärungen nachweisen, dass alle Komponenten – inklusive der verwendeten Masterbatches und Additive – den Richtlinien entsprechen. Fehlende Dokumentation oder Verstösse können zu Bussgeldern und Verkaufsverboten führen.
Welchen Einfluss hat ein hoher PCR-Anteil auf die Produktion? Ein hoher Anteil an PCR-Material kann zu Schwankungen im Schmelzindex (MFI), der Viskosität und der Farbgebung (Vergilbung/Vergrauung) führen. Spezielle Masterbatches von Granula® können diese Effekte ausgleichen, die Prozessstabilität im Spritzguss oder der Extrusion sichern und die optische Qualität des Endprodukts wiederherstellen.
Gibt es Ausnahmen von der PPWR? Ja, es bestehen Ausnahmen für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel primäre Arzneimittelverpackungen oder Verpackungen für Medizinprodukte, bei denen die Patientensicherheit Vorrang vor den Recyclingvorgaben hat. Dennoch empfiehlt es sich, auch hier frühzeitig auf schadstofffreie (PFAS-freie) Lösungen zu setzen.
© Granula AG, 15. Januar 2026. Alle Angaben dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.